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Kinder & Jugendliche sicher im Netz begleiten - 
ein Leitfaden für Eltern und Erziehungsberechtigte

Kinder & Jugendliche im Internet

 

- Der richtige Umgang mit dem Internet ist nicht selbstverständlich. Er muss erlernt werden. Helfen Sie Ihrem Kind dabei und sprechen Sie so offen und ehrlich wie möglich über Gefahren aber auch Chancen des Internets.
 

- Finden Sie einen geeigneten Standort für den Computer mit Internetzugang. Steht der Rechner im Kinderzimmer entzieht er sich häufiger dem Einflussbereich der Eltern als zum Beispiel im Wohnzimmer. 
 

- Vereinbaren Sie feste Zeiten am Computer. Optimal ist es, wenn Ihr Kind maximal 1 Stunde pro Lebensjahr pro Woche vor dem Bildschirm verbringt. Bei einem 14 Jährigen wären das bis zu 2 Stunden täglich und höchstens 14 Stunden in der Woche. Leider führen vor allem Online-Rollenspiele dazu, dass diese Bildschirmzeiten bis zu dreimal so hoch liegen.

 

- Richten Sie Ihrem Kind ein eingeschränktes Benutzerkonto am Computer ein. Es kann auch sinnvoll sein, Filterprogramme und andere Jugendschutzeinstellungen zu nutzen.

 

- Eine Firewall und ein Virenschutz, sowie regelmäßige Sicherheitsupdates schützen Ihren Rechner weitestgehend vor digitalen Schädlingen.

 

- Sprechen Sie regelmäßig über Gefahren und Risiken, strafbare Handlungen und rechtliche Aspekte von Internet und Handy.

 

- Schließen Sie einen Mediennutzungsvertrag mit Ihrem Kind ab. In diesem kann unter Anderem vereinbart werden, dass keine Fotos ins Internet gestellt werden oder wie lange man online sein bzw. spielen darf. Zu finden auf www.mediennutzungsvertrag.de. Ziehen Sie bei der Nichteinhaltung Konsequenzen.

 

- Achten Sie auf eine altersgerechte Nutzung im Internet, so dass Ihr Kind nicht mit Webseiten in Kontakt kommt, die erst für Ältere gedacht sind. „Blinde Kuh“ zum Beispiel ist die erste Kindersuchmaschine in deutscher Sprache (www.blinde-kuh.de).

 

- Entdecken Sie gemeinsam mit Ihrem Kind aktiv die Internetwelt und machen Sie sich mit der digitalen Welt (ihres Kindes) vertraut.

 

- Mit Älteren kann es sich anbieten auch über Pornografie zu sprechen. Gehen Sie dabei jedoch behutsam vor und akzeptieren Sie die Grenzen, die Ihnen Ihr Kind aufzeigt.

 

- Filme, Bilder, Bücher und Lieder etc. sind in der Regel nicht Allgemeingut. Klären Sie Ihr Kind über Urheberrechte und darüber auf, dass diese Dinge nicht uneingeschränkt verwendet oder gar als Eigentum ausgegeben würden dürfen.

 

- Sollte Ihr Kind in eine vermeintliche „Abzock-Falle“ im Internet getappt sein, prüfen Sie zuerst (evtl. sogar mit einem Rechtsbeistand) ob die Forderungen berechtigt sind.

(Online-) Computer-Spiele


- Halten Sie sich an die Altersfreigaben der Spielehersteller und das Jugendschutzgesetz. Da Browsergames in der Regel keine gesetzlichen Alterskennzeichen besitzen, ist es ratsam dass Sie sich selbst ein Bild von dem Spiel machen und es auf Tauglichkeit zu bewerten.

 

- Vereinbaren Sie Zeiten, die zum Computerspielen genutzt werden können. Beachten Sie dabei die Empfehlungen für Bildschirmzeiten für Kinder und Jugendliche („Kinder & Jugendliche im Internet“).

 

- Thematisieren Sie auch hier, dass Computer-Spiele nicht alle privaten Daten (Name, Telefonnummer, Adresse, etc.) wissen sollten. Sehr häufig bietet es sich an, sich als Spieler einen sogenannten „Nickname“ zu geben, der als „Spitzname“ fungiert.

 

- Sensibilisieren Sie Ihr Kind für den kommerziellen Aspekt hinter manchen Computerspielen. Leicht verliert man den Bezug zu virtuellen Spielwährungen oder übersieht monatliche Folgekosten  

Soziale Netzwerke & Messenger

 

- Lassen Sie sich von Ihrem Kind erklären, in welchen Netzwerken es angemeldet ist und welche(n) Messenger es benutzt. So können Sie gemeinsam lernen und können mitunter die Chance nutzen, über online stehende Daten zu sprechen.

 

- Zeigen Sie Risiken im sozialen Netzwerk auf und machen Sie deutlich, dass einmal online gestellte Daten, Fotos etc. gar nicht oder nur schwer wieder gelöscht werden können.

 

- Achten Sie bei der Erstellung des Profils Ihres Kindes auf das vom Anbieter geforderte Mindestalter (Facebook 13 Jahre, WhatsApp 16 Jahre) und erstellen Sie dieses wenn möglich gemeinsam. Helfen Sie insbesondere bei der Einstellung der Privatsphäre. 

 

- Erklären Sie Ihrem Kind, welche Informationen besser nicht uneingeschränkt geteilt werden sollten (z.B. aufreizende Fotos, Handynummern, Adressen, etc.) und welche Details man preisgeben darf (z.B. neutrale Fotos, sein Namenskürzel, etc.).

 

- Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, dass auch andere Personen Rechte haben und diese beachtet werden müssen. Es dürfen nicht einfach Fotos, Filme oder andere Informationen von anderen Personen ohne vorherige Erlaubnis dieser ins Internet gestellt werden.

 

- Freunde, die man aus seinem Umfeld kennt, und im Internet kennengelernte „Freunde“ sind nicht (immer) dasselbe. Ihr Kind sollte die Gefahren kennen, die mitunter entstehen können wenn es sich mit „Cyberfreunden“ treffen möchte. 

 

- Weisen Sie Ihr Kind auf einen respektvollen Umgang miteinander hin. Auf der anderen Seite des Bildschirmes sitzt immer ein Mensch, der durch Aussagen verletzt werden dann. Sensibilisieren Sie in diesem Zusammenhang Ihr Kind auch für das Thema „Cybermobbing“, denn schnell verliert man in einem geschützten Raum die Hemmschwelle und schreibt Dinge, die man sich Auge in Auge nicht sagen würde.

 

- Auch soziale Netzwerke bieten Apps zum Installieren an, welche jedoch auch etwas kosten und/oder auf ausgewählte Profildaten zugreifen können. Weisen Sie Ihr Kind auf diesen Fakt hin.

 

- Extreme Gewaltdarstellungen sind im Internet (für Minderjährige) verboten. Die Weitergabe von zugeschicktem Material ist daher auch verboten und sogar strafbar.

Smartphone, Apps & mobiles Internet

 

- Machen Sie sich klar, dass Ihr Kind mit dem Smartphone und dem dazugehörigen Internetzugang nun an der Erwachsenenwelt teilnimmt. Ist Ihr Kind dazu schon bereit?

 

- Sie sollten direkt bei der Anschaffung eines internetfähigen Handys klaren Nutzungsregelungen einführen. Dazu kann es sinnvoll sein einen Handynutzungsvertrag mit Ihrem Kind abzuschließen. (http://www.medien-sicher.de/wp-content/uploads/2013/11/Handynutzungsvertrag_medien-sicher.pdf). Überlegen Sie sich Konsequenzen bei Nichteinhaltung.

 

- Der gewählte Tarif muss zur Handynutzung Ihres Kindes passen. Machen Sie sich klar, welche Funktionen Ihr Kind nutzt und was es tatsächlich braucht (Telefon, SMS, etc.). Es kann sinnvoll sein, einen Prepaid-Vertrag abzuschließen, bei dem die Kosten automatisch gedeckelt sind.

 

- Reden Sie über Kostenfallen, die während der Handynutzung entstehen können. Ihr Kind sollte darüber aufgeklärt sein, dass Apps, Klingeltöne o.Ä. Geld kosten können. Auch sollten Apps zur eigenen Sicherheit ausschließlich über den offiziellen AppStore des jeweiligen Handyanbieters heruntergeladen und installiert werden. Sinnvoll kann auch eine Vereinbarung sein, dass Ihr Kind bei kostenpflichtigen Apps erst Sie um Erlaubnis fragen muss.

 

- Ihr Kind sollte eine Handysperre verwenden. Für alle Aktionen, die von dem eigenen Handy getätigt werden, haftet der Besitzer.  Dies könnte ohne Sperre eventuell peinlich, teuer oder sogar strafbar werden.
 

- Das abendliche Einsammeln von Handys ist ratsam. Häufig werden gerade abends im Bett noch viele Nachrichten geschrieben, die Ihr Kind wertvollen Schlaf kosten können. Die Herausgabe des Handys erfolgt dann am Morgen.

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