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Handywegnahme und Abholung durch Eltern rechtens?

 

Es wird immer wieder kontrovers diskutiert, ob das von vielen Schulen praktizierte Verfahren,

eingezogene Schülerhandys von den Eltern abholen zu lassen, durch das hessische Schulrecht abgesichert ist.

Das ist es!

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Hessisches Schulgesetz – Pädagogische Maßnahmen § 64

 

(2) Zu den pädagogischen Maßnahmen gehören […] die zeitweise Wegnahme von Gegenständen,

die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören oder stören können.

(3) Weggenommene Gegenstände sind in der Regel am Ende des Unterrichtstags zurückzugeben.

Die Rückgabe kann bei Minderjährigen auch über die Eltern erfolgen.

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